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Häufige Fragen

Wie melde ich mich für den Masterstudiengang Geowissenschaften an?

Die Anmeldung für den Master Studiengang Geowissenschaften erfolgt über das Portal campo. Weitere Informationen zur Immatrikulation auf der FAU Homepage. Das Onlinebewerbungsportal ist im Normalfall ab Mitte Januar bis Mitte Juli freigeschalten (weitere Informationen hier). Dem Antrag sind beizufügen (siehe Prüfungsordnung):
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Abiturzeugnis
  • Zeugnis über den Abschluss gem. §47 Abs. 1 (Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement oder vergleichbare Dokumente) bzw. ein Transcript of Records im Falle des §47 Abs. 3
  • ein Motivationsschreiben, das eine Aussage zu folgenden Punkten enthalten soll:
    1. bisheriger Bildungsweg
    2. die darin enthaltene geowissenschaftliche Ausbildung
    3. welche Perspektiven mit dem MSc-Studiengang Geowissenschaften verbunden werden
    4. die Wahl des 1. und 2. Hauptfaches

Der aktuelle N.C. für das Masterstudium Geowissenschaften ist 2.5. Bei Nichterreichen des N.C. gibt es die Möglichkeit sich über das Qualifikationsfeststellungsverfahren zu bewerben. Alle Informationen dazu finden sie auf Seite 7 der Fachprüfungsordnung.

Das Studium kann nur jeweils zum Wintersemester begonnen werden. Ein Beginn zum Sommersemester ist nur im Zuge eines Hochschulwechsels im Master Geowissenschaften möglich.

Wie kann ich mich für den Masterstudiengang Geowissenschaften anmelden, wenn noch nicht alle Unterlagen vom Bachelor vorliegen?

In der Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Geowissenschaften (B.Sc.) und den Masterstudiengang Geowissenschaften (M.Sc.) ist unter §47 folgendes dazu festgelegt:

„[…] können Studierende, die in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind, auf begründeten Antrag in Ausnahmefällen zum Masterstudium zugelassen werden, wenn sie mindestens 140 ECTS-Punkte erreicht haben. Der Nachweis über den bestandenen Bachelorabschluss ist spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums, nachzureichen, die förmliche Aufnahme des Masterstudiums setzt den Abschluss des Bachelorstudiums voraus. Der Zugang zum Masterstudium erfolgt unter Vorbehalt.“

Wie verhalte ich mich, wenn ich zu einer Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann?

Um keinen ungültigen Prüfungsversuch zu erhalten, muss ein ärztliches Attest vom Tag der Prüfung vorliegen. Das Attest muss beim Prüfungsamt Geowissenschaften eingereicht werden. Bei einem Fernbleiben von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen (Attest) gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Studierende können nur an der Nachklausur teilnehmen, wenn sie zur Klausur angemeldet waren und entweder durchgefallen sind, oder wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Wer von der Prüfung zurückgetreten ist, oder nicht gemeldet war, kann die Prüfung erst im nächsten Zyklus ablegen.

Im Falle der Erkrankung während einer Prüfung reicht eine „einfache“ Krankmeldung durch einen Arzt nicht mehr aus. Die Studierenden sind dazu verpflichtet ihre Prüfungsunfähigkeit unverzüglich der Aufsicht oder unmittelbar dem Prüfungsamt mitzuteilen. Die Krankmeldung muss unmittelbar nach Ende der Prüfung zusammen mit einem Antrag auf Rücktritt dem Prüfungsamt vorgelegt werden. Die Krankmeldung muss in diesem Fall von einem Vertrauensarzt der FAU ausgestellt werden.

Weitere Informationen auf der Homepage des Prüfungsamtes.

Das nachträgliche Reklamieren von Krankheit ist nicht möglich. Spätestens unmittelbar nach der Prüfung muss Prüfungsunfähigkeit reklamiert werden. „Spätestens unmittelbar“ bedeutet konkret, dass das Prüfungsergebnis noch nicht bekannt sein darf. Ansonsten wird auf jeden Fall von einem Missbrauchsversuch ausgegangen.

Wie kann ich mich für ein Semester beurlauben lassen?

Alle Informationen sind unter folgendem Link zu finden:

FAU Homepage – Regelungen zum Studium

Der Antrag für die Beurlaubung ist unter folgendem Link zu finden:

FAU Homepage – Die Studierendenverwaltung der FAU

Im Bachelor- und Masterstudium Geowissenschaften ist kein Pflichtpraktikum vorgeschrieben. Für eine Beurlaubung für ein freiwilliges Praktikum in während der Vorlesungszeit, muss das Praktikum mindestens 7 Wochen der Vorlesungszeit in Anspruch nehmen. Kürzere Praktika von z.B. 4 Wochen für die Schlüsselqualifikation im Master müssen in den Semesterferien absolviert werden. Eine Beurlaubung wegen eines Praktikums ist nur einmal möglich.

Eine Beurlaubung wegen Auslandssemester-Aufenthalt kann für maximal 2 Semester beantragt werden. Dem Antrag ist die Immatrikulation an der ausländischen Hochschule beizufügen.

Weitere Gründe für eine Beurlaubung sind:

  • Krankheit (ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie das gesamte Semester studierunfähig sind)
  • Schwangerschaft (ein Semester)/Erziehungsurlaub
  • Pflege eines nahen Angehörigen
  • sonstige Gründe (ausführlich angeben); nicht anerkannt werden finanzielle und wirtschaftliche Gesichtspunkte oder die Anfertigung einer Abschlussarbeit

Die Studierenden haben sich zu jedem Semester form- und fristgerecht an der FAU zum Weiterstudium rückzumelden.

Der Antrag auf Beurlaubung ist rechtzeitig vor der Rückmeldung bei der Studentenkanzlei einzureichen (tritt der Beurlaubungsgrund erst nach der Rückmeldung ein, so können Sie in der Regel noch bis zum Vorlesungsbeginn die Beurlaubung beantragen).

per Post mit allen erforderlichen Unterlagen an:

Zentrale Universitätsverwaltung
Referat L5 – Studierendenverwaltung
Halbmondstraße 6-8, 91054 Erlangen
Zi-Nr. 00.034; studentenkanzlei@fau.de

Der Antrag auf Beurlaubung ist grundsätzlich vor Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nur zum Zweck des Mutterschutzes oder der Elternzeit zulässig. Eine rückwirkende Beurlaubung für bereits abgeschlossene Semester ist ausgeschlossen. Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht überschreiten (gilt nicht für Mutterschutz und Elternzeit). Während der Beurlaubung können keine Studien- und Prüfungsleistungen an der FAU erbracht werden (Ausnahme: Wiederholung nicht bestandener Prüfungen; nicht aber bei anerkanntem Rücktritt von der Prüfung!) Bei länger andauernder Studienunfähigkeit (über 2 Semester) ist statt der Beurlaubung die Unterbrechung des Studiums nach §9 Abs. 3 der Immatrikulationssatzung der FAU in Betracht zu ziehen.

Was kann ich als Schlüsselqualifikation im Master anrechnen lassen?

Als Schlüsselqualifikation 1 (SQ1) und 2 (SQ2) im Masterstudiengang Geowissenschaften (2.+3. Semester) können folgende Veranstaltungen eingebracht werden:

1. Industriepraktika (4 Wochen)
2. Geologische Kartierungen (12 Tage)
3. Geländeübungen (12 Tage)
4. Projektarbeiten/vergleichbare Tätigkeiten (4 Wochen). Projektarbeiten müssen von einem zugelassenen Prüfer bewertet werden. Die SQ1 und SQ2 muss jeweils 5 ETCS-Punkte umfassen.

Weitere Informationen sind im Bereich Schlüsselqualifikationen zu finden.

Was kann ich als Schlüsselqualifikation im Bachelor anrechnen lassen?

Die Schlüsselqualifikation im Bachelor ist im 5. Semester vorgesehen. Hier können die Studierenden eine beliebige Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der FAU wählen. Einzige Vorgabe ist, dass die Lehrveranstaltung 5 ECTS-Punkte umfasst. Eingebracht werden können z.B. Sprachkurse, Geländeübungen und Vorlesungen. Da es sich meist um jährlich angebotene Lehrveranstaltungen handelt, sollten die im Sommersemester angebotenen Lehrveranstaltungen bereits im 4. Semester besucht werden. Die im Wintersemester angebotenen Lehrveranstaltungen sollten wie im Studienplan vorgesehen im 5. Semester absolviert werden.

Weitere Informationen sind im Bereich Schlüsselqualifikationen zu finden.

Welche Wahlpflichtnebenfächer kann ich im Bachelor wählen?

Die wählbaren Wahlpflichtnebenfächer im Bachelorstudiengang Geowissenschaften, mit jeweils 5 ECTS-Punkten, sind auf der GZN-Homepage veröffentlicht:

überfachliches Wahlmodul

Das Wahlpflicht-Modul im Bachelorstudiengang ist im 4. Semester vorgesehen. Da es sich um jährlich angebotene Lehrveranstaltungen handelt, sollten die im Wintersemester angebotenen Lehrveranstaltungen bereits im 3. Semester besucht werden. Die im Sommersemester angebotenen Lehrveranstaltungen sollten wie im Studienplan vorgesehen im 4. Semester absolviert werden.

Derzeit stehen sieben Wahlpflichtnebenfächer zur Auswahl.

Welche Wahlpflichtnebenfächer kann ich im Master wählen?

Die wählbaren Wahlpflichtnebenfächer im Masterstudiengang Geowissenschaften, mit jeweils 5 ECTS-Punkten, sind auf der GZN-Homepage veröffentlicht:

überfachliches Wahlmodul

Ein Wahlpflichtnebenfach-Modul (WNF) beinhaltet eine oder zwei Lehrveranstaltungen, die insgesamt 5 ECTS-Punkte umfassen. Beim WNF-2 Werkstoffwissenschaften wird zudem noch eine Kolloquium als dritte Veranstaltung angeboten. Derzeit stehen acht Wahlpflichtnebenfächer zur Auswahl.

 

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