Übung Minerale und Gesteine

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Dieser Kurs wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Es werden zwei Parallelkurse abgehalten. Dienstag 16:00-17:30 und alternativ Donnerstag 14:15-15:45. Bitte melden Sie sich möglichst rasch auf StudOn für einen dieser beiden Kurse an:

Dienstag oder Donnerstag

Kontakt:
Manuel Keith
Stefan Krumm

 

Information des Präsidenten zum Lehrbetrieb

Wir werden im Wintersemester den Präsenzbetrieb wiederaufnehmen, und zwar so umfangreich wie möglich und sinnvoll. Informationen zum Format der einzelnen Lehrveranstaltungen finden Sie in UnivIS. Ab sofort soll hier konkret und verbindlich mitgeteilt werden, wie die Veranstaltung geplant sind.

An der FAU gilt die 3G-Regel. An Lehrveranstaltungen teilnehmen darf nur, wer getestet, geimpft oder genesen ist und eine freiwillige Selbstauskunft (in Kombination mit der Kontaktdatenerfassung über darfichrein oder über ein analoges Formular) abgegeben hat. Eine stichprobenartige Überprüfung der Gültigkeit des 3G-Nachweises wird auf Fakultätsebene organisiert, eine Checkliste zur Durchführung der Gültigkeitsprüfung finden Sie auf der Corona-Seite. Bitte halten Sie Ihre Nachweisdokumente sowie einen Lichtbildausweis jederzeit bereit.

Kann kein gültiger 3G-Nachweis erbracht werden, haben die Lehrenden oder die mit der Kontrolle auf Fakultätsebene Beauftragten das Recht und die Pflicht, Personen eine Teilnahme an der Präsenzveranstaltung bzw. den Gebäudezugang zu verweigern.

In Präsenzveranstaltungen ist, bei verantwortbaren Belegungskonzepten, der Mindestabstand von 1,5 Meter NICHT mehr erforderlich. Da für Lehrveranstaltungen die 3G-Regel gilt und zusätzlich eine Maskenpflicht am Platz, wird keine Höchstgrenze für die Belegung festgelegt. Hinweise zur korrekten Lüftung der Räume werden nachgereicht beziehungsweise auf der Corona-Website zur Verfügung gestellt.

Auf dem Universitätsgelände besteht in Gebäuden und geschlossenen Räumen durchgängig Maskenpflicht. Ausreichend ist eine so genannte OP-Maske. Das Tragen einer FFP2-Maske ist NICHT mehr zwingend vorgeschrieben. In mehrfach belegten Büros und bei Besprechungen muss am Platz grundsätzlich keine Schutzmaske getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 m durchgängig eingehalten wird und für eine ausreichende Belüftung gesorgt ist. Weitere Informationen zum Tragen von Masken finden Sie hier.

Nach Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden ist eine Kontaktdatenerfassung weiterhin erforderlich. Dazu nutzen Sie den QR-Code am Platz oder den nächstgelegenen QR-Code. Bei Räumen ohne sitzplatzgenaue Kontaktdatenerfassung ist der Raum-QR-Code zu nutzen. Weitere Hinweise zur konkreten Durchführung finden Sie in Kürze auf der Corona-Website.